17.08.2022
Förderung für E-Fahrzeuge sinkt 2023
Handwerksbetriebe, die Elektrofahrzeuge (E-Pkw und E-Transporter) beschaffen wollen, sollten kurzfristig aktiv werden, empfiehlt die Handwerkskammer Münster.
Die Bundesregierung plant, den Umweltbonus zur Förderung von Elektrofahrzeugen zum 1. Januar zu reduzieren. Für Hybridfahrzeuge wird die Förderung komplett entfallen. Der Umweltbonus kann allerdings erst beantragt werden, nachdem das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist. Die Lieferzeiten dauern aktuell so lange, dass eine Auslieferung noch in diesem Jahr unsicher ist. Zudem ist geplant, die Förderung für gewerblich genutzte Fahrzeuge im September 2023 einzustellen. Die HWK fordert die Verlängerung des Umweltbonus für kleine und mittlere Unternehmen.
Die wichtigsten Änderungen beim Umweltbonus zum 01.01.2023:
- Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro (bisher 6.000 Euro)
- Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro)
- für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfällt die Förderung
- ab 01.09.2023 nur noch Förderung von Privatpersonen
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Umweltbonus ab Januar 2023 (BMWK)
- Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet (Elektromobilität.NRW)
Ansprechpartner Handwerkskammer Münster:
Thomas Rohloff; E-Mail: thomas.rohloff@hwk-muenster.de; Tel.: 0251 5203-306
Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen
Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur Verfügung.
Ansprechpartner Handwerkskammer Münster:
Dr. Klaus Landrath; E-Mail: klaus.landrath@hwk-muenster.de; Tel.: 0251 705-1310